Informationen findet ihr im Intranet der NaturFreunde Deutschlands. Das NaturFreunde-Intranet ist offen für alle Mitglieder. Einzige Voraussetzung ist ein Benutzerkonto auf www.naturfreunde.de. Sollte dieser Zugang noch nicht vorliegen, so kann er unter Angabe von Name und Ortsgruppe mit einer Email an info@naturfreunde.de formlos beantragt wer
Staatliche HilfenDas Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in drei Hilfsprogrammen die Naturfreundehäuser in Deutschland unterstützt. Auch einige hessische Häuser, darunter auch diejenigen im Besitz des Landesverbandes Hessen, wurden aus der Notlage gerettet, in der sie aufgrund fehlender Einnahmen und weiter laufender Ausgaben geraten waren. Die Naturfreundejugend der Bundesgruppe hat bei Antragstellung und Abrechnung tätige Hilfe geleistet, ihr gebührt Dank. |
Vereinsrechtliche Fragen
Entscheidungen des Vorstands: Die Frage, ob Entscheidungen des Vorstands oder anderer Gremien auch außerhalb von Versammlungen bzw. Sitzungen getroffen werden können, wird auf der Webseite des Landessportbundes Hessen verständlich beantwortet (Punkt 8): https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/rechtliche-fragen/#c4512
Erleichterungen für Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen verlängert
Der Gesetzgeber hatte mit Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht mit Wirkung zum 28.03.2020 den § 5 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) geschaffen.
Gemäß §§ 5 Abs. 1, 7 Abs. 5 GesRuaCOVBekG bleibt ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung auch nach Ablauf seiner satzungsgemäßen Amtszeit in 2020 bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt, auch wenn die Satzung hierfür keine Regelung vorsieht.
Gemäß §§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 5 GesRuaCOVBekG kann der nach § 26 BGB vertretungsberechtigte Vorstand abweichend von § 32 Abs. 1 Satz 1 BGB auch ohne eine entsprechende Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen, an einer in 2020 stattfindenden Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
Außerdem sind nach § 5 Abs. 3 GesRuaCOVBekG abweichend von § 32 Abs. 2 BGB Beschlüsse der Mitglieder ohne Versammlung gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der (stimmberechtigten) Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.
Diese Bestimmungen wurden durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) vom 20.10.2020 gemäß § 8 GesRuaCOVBekG die Geltung des § 5 GesRuaCOVBekG bis zum 31.12.2021 verlängert.
Die Verordnung ist am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 28.10.2020 (BGBl. I 2258) am 29.10.2020 in Kraft getreten. Somit gelten die vom Gesetzgeber für 2020 geschaffenen Erleichterungen des § 5 GesRuaCOVBekG auch in 2021!
Änderungen Gemeinnützigkeit
Ortsgruppen dürfen Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, die sie nachweislich aufgrund der Corona-Krise haben, mit Mitteln aus dem ideellen Bereich ausgleichen. Das betrifft zum Beispiel Ausfälle durch die Schließung des Naturfreundehauses oder die Absage von Veranstaltungen. Im Zusammenhang mit der Corona-Krise gefährdet ein solcher Ausgleich dann nicht die Gemeinnützigkeit.
Rund um die Häuser
Freistellung vom Rundfunkbeitrag: Häuser, die mehr als 3 Monate geschlossen waren, können am Ende der Schließung die Freistellung vom Rundfunkbeitrag beantragen: https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/corona/rueckwirkende_freistellung_von_betriebsstaetten_bei_behoerdlich_angeordneter_schliessung/index_ger.html.
Legionellen-Gefahr: Werden Trinkwasser-Installationen in Sportstätten aufgrund der Corona-Pandemie über einen längeren Zeitraum nicht genutzt, kann dies zu Vermehrung von Legionellen führen. Denn der regelmäßige Austausch in den Wasserleitungen ist aufgrund einer Betriebsunterbrechung nicht mehr sichergestellt, was zu Stagnationsbedingungen führt und damit das Risiko mikrobieller Verkeimung mit Legionellen und anderen pathogenen Keimen im Trinkwasser stark erhöht. Nähere Informationen hierzu finden sich im Intranet unter: https://intranet.naturfreunde.de/gruppe/bundesfachgruppe-naturfreundehaeuser-neu-infos-corona
Weitere relevante Informationen für Naturfreundehäuser in der aktuellen Corona-Krise sind in der im NaturFreunde-Intranet eingerichtete Gruppe „Bundesfachgruppe Naturfreundehäuser“ zu finden: https://intranet.naturfreunde.de/gruppe/bundesfachgruppe-naturfreundehaeuser-neu-infos-corona
Unsere Häuserverantwortlichen halten die Ortsgruppen mit Häusern über die wichtigsten aktuellen Vorschriften auf dem Laufenden.
Rund um den Sport
Informationen zu dem, was im Sport und Wandern aktuell möglich ist, findet ihr hier https://www.sv-nfh.de/ unter Aktuelles.
Informationen des Landessportbundes Hessen findet Ihr hier:
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/
Erreichbarkeit der Geschäftsstelle
Da die Mitarbeiter*innen meist vom Homeoffice aus arbeiten, bitten wir Euch, Eure Anfragen per Email oder telefonisch zu stellen. Eine Telefonweiterleitung und ein Anrufbeantworter sind aktiviert.
Bürozeiten: Montag/Dienstag/Mittwoch/Donnerstag von 9 - 14 Uhr
Die Stärkenberatung
ist erreichbar unter: Jutta Schmidt-Machado 0176 76 86 42 49 (Nordhessen)
jutta.schmidt.machado@naturfreunde-hessen.de
und Michael Höttemann 0176 45 89 69 69 (Mittel- und Südhessen)
michael.hoettemann@naturfreunde-hessen.de
Allgemeine Informationen der Geschäftsstelle der NaturFreunde Deutschlands
Im Intranet der NaturFreunde Deutschlands wurde eine eigene Gruppe eingerichtet, in der ihr Pressemitteilungen, Positionspapiere und andere relevante Informationen für Ortsgruppen und Naturfreundehäuser finden könnt: https://intranet.naturfreunde.de/naturfreunde-corona-krise
Rechtlicher Hinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Sie sollen den Verantwortlichen der NaturFreunde-Gliederungen als eine erste Hilfestellung dienen und sensibilisieren. Die Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht ersetzen.