Der geplante Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG) stößt bei den NaturFreunden Hessen und dem hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf heftige Ablehnung, wie in ihrer gemeinsamen Stellungnahme deutlich wird. Tritt das Gesetz so in Kraft, schwächt es den Schutz des Bann- und Naturwaldes erheblich und stellt zentrale Standards des hessischen Waldschutzes in Frage.
Unter Bannwald versteht man in Hessen einen Wald, der wegen seiner Lage, flächenmäßigen Ausdehnung und seiner außergewöhnlichen Bedeutung für Wasserhaushalt, Klima und Luftreinigung in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss. Deshalb kann dieser nur in Ausnahmefällen gerodet werden. Bisher ist im HWaldG genau geregelt, in welchen Fällen der Schutz von Bannwäldern zugunsten überwiegender öffentlicher Interessen aufgehoben werden darf, etwa beim Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur. Im neuen Entwurf wird jedoch nicht mehr definiert, was „überwiegend öffentliche Interessen“ sind. Wenn jedoch klare Vorgaben fehlen, wird es zur reinen Auslegungssache und lassen sich alle möglichen Absichten damit legitimieren. Einige Erfahrungen dazu existieren bereits, wie z.B. der Ausbau des Frankfurter Flughafens, Bau der A 49 in Mittelhessen (Dannenröder Forst) usw. Durch das Fehlen einer klaren Definition kann der rechtliche Rahmen zur Rechtfertigung für nahezu jedes Vorhaben dienen, „das mit einer Rodung oder Nutzungsänderung von Wäldern einhergeht“, warnt Jörg Nitsch, Landesvorsitzender des BUND Hessen und gibt zu bedenken: „Jede Rodung schadet dem Klima, der Natur, den Tieren und den Menschen, die dort Erholung suchen. Eine solche Gesetzesänderung ist nicht hinnehmbar.“
Besonders kritisch sehen die beiden Verbände auch, dass der neue Entwurf nicht mehr klar formuliert, unter welchen Bedingungen die Gewinnung von Rohstoffen ein legitimer Grund für die Aufhebung des Bannwaldschutzes darstellt. „Ein klarer Rückschritt im hessischen Waldschutz“, mahnt Jürgen Lamprecht, Vorstandsmitglied der NaturFreunde Hessen. „Dabei zeigt die Auskiesung am Langener Waldsee eindrücklich, wie zerstörerisch sich der Abbau in Bannwaldflächen auf das Ökosystem des Waldes auswirken kann.“ Eine trostlose Brachlandschaft entsteht dort, wo einst intakte Tier- und Pflanzenwelt existierte. Statt Wald und Bäumen herrscht eine Ödnis aus Wasser und Sand. Die Rot/Schwarze-Landesregierung hat die Rodung von über 60 Hektar Wald für den weiteren Abbau von Kies per Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Das entspricht einer Größe von über 85 Fußballfeldern.
Geringerer Schutz selbst für Naturwälder
Auch Naturwälder würden künftig weniger geschützt, kritisieren die hessischen NaturFreunde und der BUND Hessen. Sie fürchten, dass die unklare Berufung auf ein überwiegend öffentliches Interesse auch dabei zum Abbau von Schutzstandards führt.
Ging das Anlegen eines neuen Waldweges, der bspw. als Zugang zu Windkraftanlagen dient, bislang mit einer Ersatzaufforstung an anderer Stelle einher, ist dies nach dem neuen Gesetzentwurf nicht mehr notwendig. Faktisch bedeutet dies eine Reduktion von Waldflächen trotz ihrer hohen ökologischen und klimatischen Bedeutung.
Ulla Wittig-Goetz

