Hessen hat seit diesem Monat ein neues Naturschutzgesetz. Bei aller Kritik über seine Unzulänglichkeiten ist es dem Engagement der hessischen NaturFreunde zu verdanken, dass Sport in der freien Natur und Naturschutz kein Widerspruch sein müssen.
Die immer bedrohlicher erfahrbaren Wetterextreme mit Starkregen und Trockenperioden, Artensterben, Gletscherschmelze, Schädigungen der Wälder und Austrocknung der Moore verlangen ein rasches Handeln und entsprechende gesetzliche Vorgaben. Hessen hat deshalb ein neues Naturschutzgesetz, das seit Juni in Kraft ist. Es verbietet neu entstehende Schottergärten, bezieht sich aber nicht auf bereits existierende. Zum Schutz von nachtaktiven Insekten gelten jetzt strengere Vorgaben für die Außenbeleuchtung, ebenso für Glasfassaden, die Vögel bedrohen können. Auch Moore und Auen sollen besser geschützt werden. Als CO2 Senke sind mehr Naturwälder vorgesehen. Landwirte und Waldbesitzer beschweren sich über Einschränkungen, während Umweltverbänden wie auch den vielen hessischen NaturFreunden das Gesetz nicht weit genug geht. Letztere beklagen vor allem das Fehlen konkreter und messbarer Ziele.
Die NaturFreunde haben sich von Anfang an für das Recht auf freien Zugang zur Natur eingesetzt. Im ursprünglichen Gesetzentwurf sollten einige hessische Kletterfelsen zum Vogelschutz für zehn Monate im Jahr gesperrt werden. Die NaturFreunde Hessen und der Sportverein der NaturFreunde Hessen stellten in ihrer Stellungnahme vom Dezember klar, dass der Artenschutz mit der bisherigen Sperre in der Brutzeit sehr gut gelungen und eine Verschärfung unnötig ist. Damit waren sie erfolgreich.
Ulla Wittig-Goetz